Fachhandel · Abgabe nur an Volljährige18+
2-ml-Einweg · 18+

Klein, bequem — trotzdem prüfpflichtig.

Eine klassische Disposable kann verkehrsfähig sein. Dafür müssen alle Pflichtpunkte zur konkreten Variante passen — nicht nur die 2-ml-Angabe auf der Vorderseite.

Volumenmax. 2 ml
Nikotinmax. 20 mg/ml
DanachRücknahme statt Restmüll
01 Pflichtpunkte

Passt die ganze Packung?

Volumen

Maximal 2 ml vorbefülltes Liquid je Einweggerät.

Nikotinstärke

Maximal 20 mg/ml; 2 % entsprechen 20 mg/ml.

Steuerzeichen

Bei tabaksteuerpflichtigem Liquid muss das deutsche Steuerzeichen plausibel vorhanden sein.

Mitteilung

EU-CEG-Mitteilung und BVL-Prüfbarkeit, ohne sie als Zulassung zu bezeichnen.

Kennzeichnung

Warnhinweise, Gebrauchsinformation und Verantwortlicher müssen nachvollziehbar sein.

02 Daneben im Regal

Ganzes Gerät wechseln — oder nur den Pod?

Die Bilder zeigen die Systemlogik, keine Live-Verfügbarkeit. Jede konkrete Variante wird separat geprüft.

03 Entsorgung

Nach dem letzten Zug ist es Elektroschrott

Der fest verbaute Akku macht die Einweg-Vape zum Elektroaltgerät. Gib das Gerät vollständig in die Rücknahme oder zu einer geeigneten Sammelstelle; Restmüll und eigenständiges Öffnen sind der falsche Weg.

Wenn du weniger komplette Geräte entsorgen möchtest, vergleichen wir an der Theke vorgefüllte und offene Pod-Systeme mit dir.

ESMOKE Theke und farbige Liquidwand im Kölner Laden

Drei Fragen, drei Antworten.

Reicht die Angabe 2 ml für eine legale Einweg-Vape?

Nein. Auch Nikotinstärke, Steuerzeichen, Mitteilung/Listung und Kennzeichnung müssen zur konkreten Variante passen.

Ist die BVL-Listung eine Zulassung?

Nein. Sie macht eine Mitteilung prüfbar, ist aber keine staatliche Qualitäts- oder Sicherheitszulassung.

Wie entsorge ich das Gerät?

Als Elektroaltgerät über Rücknahme oder geeignete Sammelstelle, nicht im Restmüll und nicht selbst geöffnet.

Systemvergleich

Einweg mitbringen. Alternativen anfassen.

Wir vergleichen Bedienung, Pod-System und passende Liquid-Kategorie direkt im Laden.