Klein, bequem — trotzdem prüfpflichtig.
Eine klassische Disposable kann verkehrsfähig sein. Dafür müssen alle Pflichtpunkte zur konkreten Variante passen — nicht nur die 2-ml-Angabe auf der Vorderseite.
Passt die ganze Packung?
Volumen
Maximal 2 ml vorbefülltes Liquid je Einweggerät.
Nikotinstärke
Maximal 20 mg/ml; 2 % entsprechen 20 mg/ml.
Steuerzeichen
Bei tabaksteuerpflichtigem Liquid muss das deutsche Steuerzeichen plausibel vorhanden sein.
Mitteilung
EU-CEG-Mitteilung und BVL-Prüfbarkeit, ohne sie als Zulassung zu bezeichnen.
Kennzeichnung
Warnhinweise, Gebrauchsinformation und Verantwortlicher müssen nachvollziehbar sein.
Ganzes Gerät wechseln — oder nur den Pod?
Die Bilder zeigen die Systemlogik, keine Live-Verfügbarkeit. Jede konkrete Variante wird separat geprüft.

2-ml-Einweg
Nach Gebrauch wird das komplette Gerät zum Elektroaltgerät.

Pod-Basisgerät
Das Gerät bleibt, der passende vorgefüllte Pod wird gewechselt.
Im Laden ansehen
Offenes Pod-System
Wiederbefüllbares System für mehr Flexibilität.
Im Laden ansehenNach dem letzten Zug ist es Elektroschrott
Der fest verbaute Akku macht die Einweg-Vape zum Elektroaltgerät. Gib das Gerät vollständig in die Rücknahme oder zu einer geeigneten Sammelstelle; Restmüll und eigenständiges Öffnen sind der falsche Weg.
Wenn du weniger komplette Geräte entsorgen möchtest, vergleichen wir an der Theke vorgefüllte und offene Pod-Systeme mit dir.

Weniger Einweg. Mehr System.
Drei Fragen, drei Antworten.
Reicht die Angabe 2 ml für eine legale Einweg-Vape?
Nein. Auch Nikotinstärke, Steuerzeichen, Mitteilung/Listung und Kennzeichnung müssen zur konkreten Variante passen.
Ist die BVL-Listung eine Zulassung?
Nein. Sie macht eine Mitteilung prüfbar, ist aber keine staatliche Qualitäts- oder Sicherheitszulassung.
Wie entsorge ich das Gerät?
Als Elektroaltgerät über Rücknahme oder geeignete Sammelstelle, nicht im Restmüll und nicht selbst geöffnet.
Einweg mitbringen. Alternativen anfassen.
Wir vergleichen Bedienung, Pod-System und passende Liquid-Kategorie direkt im Laden.

